Sucht am Arbeitsplatz ernst nehmen

Verantwortung übernehmen

Ihr Arbeitnehmer oder Kollege ist womöglich suchtkrank? Sie wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Sucht ist behandelbar und eine anerkannte Krankheit. Helfen Sie ihm und anderen, indem Sie das Problem ansprechen und ggf. auch andere darauf hinweisen.

Gefahren für Mitarbeiter und Unternehmen

Suchtkrankheiten betreffen viele Betriebe. Rund zehn Prozent aller Arbeitnehmer trinken zum Beispiel zu viel Alkohol – vom Praktikanten bis zur Chefetage. Das kann fatale Auswirkungen auf Sie und andere haben. Bei jedem fünften Unfall im oder auf dem Weg zum Betrieb spielt Alkohol eine Rolle. Unter seinem Einfluss ist das Risiko für Arbeitsunfälle 3,5-mal höher. Auch Fehlzeiten sind häufiger – bis zu 16-mal. Dadurch sinkt die Arbeitsleistung um ein Viertel.

Auf Warnzeichen achten

Schauen Sie nicht weg. Ihr Mitarbeiter oder Kollege fehlt oft, entschuldigt sich dabei häufig nicht selbst und wird zunehmend unzuverlässig? Er oder sie zieht sich immer mehr von anderen zurück, leidet unter starken Stimmungsschwankungen, reagiert unverhältnismäßig auf Kritik oder passt sich zu stark an? Vielleicht trinkt er heimlich Alkohol und versucht, danach den Geruch zu übertünchen? Oder er konsumiert sehr viel bzw. zu unpassenden Anlässen? All dies kann auf eine Sucht hinweisen.

Handeln Sie beherzt!

Klar ist: Eine falsch verstandene Toleranz oder Kollegialität hilft niemandem, am wenigsten dem Suchtkranken selbst. Sprechen Sie ihn auf seine Verhaltensweisen an. Äußern Sie dabei Ihre Besorgnis, statt Vorwürfe zu machen. Holen Sie sich Rat bei einer Suchtberatungsstelle oder in einem Freundeskreis. Sprechen Sie mit einem Vertrauten, Vorgesetzten, dem Betriebsrat, dem Sozialdienst oder der Personalabteilung.

Tipps zu Zuständigkeiten im Betrieb

Fürsorgepflicht ernst nehmen

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und das Leben Ihrer Mitarbeiter zu schützen. Die Mitarbeiter müssen dazu in der Lage sein, bei ihrer Arbeit die Bestimmungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten. Deshalb dürfen bspw. alkoholisierte Mitarbeiter ihre Tätigkeit nicht ausüben.

Arbeitssicherheit geht vor

Verhindern Sie als Vorgesetzter, dass Mitarbeiter sich und andere durch eine Sucht in Gefahr bringen – etwa beim Umgang mit gefährlichen Maschinen. Andere zu informieren oder als Vorgesetzter selbst einzuschreiten ist nicht unkollegial, sondern Ihre Pflicht!

Die eigene Gesundheit schützen

Laut Arbeitsschutzgesetz sind alle Beschäftigten verpflichtet, für ihre eigene Sicherheit und die derjenigen zu sorgen, die von ihrer Arbeit betroffen sind. Beschäftigte dürfen daher  z. B. nicht vor oder während der Arbeit Alkohol trinken – auch nicht auf dem Heimweg. Vorsicht: Auch Restalkohol kann gefährlich werden!

Auf Gefahren hinweisen

Bei der Arbeit sind Sie angehalten, alle Gefahren zu melden und den Arbeitgeber bei seiner Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung an. Sie schwärzen niemanden an, wenn Sie Vorgesetzte darauf hinweisen, dass jemand möglicherweise suchtkrank ist.

Prävention und Unterstützung anbieten

Mehrere „Stufengespräche“ hintereinander helfen, Suchtkranke auf ein Fehlverhalten oder drohende Sanktionen hinzuweisen. Reichen Sie Ihrem Mitarbeiter aber auch die Hand: Helfen Sie ihm dabei, Entzugs-, Beratungs- und Therapieangebote sowie Kontakte zu Selbsthilfegruppen zu finden und wahrzunehmen.

Beratung und Hilfe annehmen

Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder jemand anders – suchen Sie das Vertrauen von Ansprechpartnern im Unternehmen oder wenden Sie sich an professionelle Suchtberater, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen – auch wenn Sie glauben, das Problem sei noch nicht so schlimm. Jedes verhinderte Unglück zählt!

Fragen und Antworten

Auch wenn es nicht leicht ist: Sprechen Sie das Thema unter vier Augen direkt an. Schließlich sind Sie während der Arbeitszeit für Ihre Mitarbeiter verantwortlich und können bei alkoholbedingten Arbeitsunfällen zur Verantwortung gezogen werden.

Absolut. Mögliche Formate sind Info- oder Präventionsveranstaltungen. Sollten Sie fachkundige Referenten suchen, können wir Ihnen den einen oder anderen Tipp geben. Wenden Sie sich gerne per Mail an uns!

Das ist kein Muss, aber eine sehr sinnvolle Entscheidung. Sie beugen so Risiken vor und unterbinden das Fördern einer Abhängigkeit in Ihrem Unternehmen.

Erfolgsgeschichten

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